Informationen zur Einführung des intelligenten Tachographen GEN2 V2 (4.2) 
An der Sitzung vom 9. Juni 2023 hat der Bundesrat die Einführung der zweiten Version des  intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) beschlossen. Dazu gehören noch weitere Anpassungen der  Schweizer Vorschriften an das internationale Recht. Die Vorschriften traten am 15.07.2023 in Kraft.

 
Der Ursprung dieser Einführung liegt im Mobilitätspaket I der EU, das bessere Arbeitsbedingungen,  gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Strassenverkehr zum Ziel hat.  

Was ändert sich ‐ Zeitplan
Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem  intelligenten Fahrtschreiber  (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden. 


August 2023 

EU: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t müssen  mit intelligenten Fahrtschreibern der 2. Version ausgestattet sein. 

CH: Die zweite Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) wird in der Schweiz im  Gleichschritt mit der EU eingeführt. Neufahrzeuge müssen bei der ersten Inverkehrsetzung ab dem  21. August 2023 mit diesem Fahrtschreiber ausgerüstet sein. 

Für Fahrzeuge im Binnenverkehr gilt grundsätzlich keine Nachrüstpflicht. Wird aber von der  Schweizer Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 21. August 2023 bis am 31. Mai 2024 ein Fahrzeug  mit GEN2 V1‐Fahrtschreiber zuzulassen, muss dieser bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach  24 Monaten ersetzt werden. 


Ende 2024 

EU: Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im  grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t ersetzt  werden. 

CH:

Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen‐Versionen eine  gestaffelte Nachrüstungspflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale  Fahrtschreiber nicht mehr zulässig. 
Fristverlängerung bis zum Februar 2025


August 2025

EU: Fahrzeuge im grenzüberschreitnenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr  als 3.5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1 .Version müssen nachgerüstet sein. 

CH: Am 18. August 2025 müssen auch die intelligenten Fahrtschreiber der ersten Version (GEN2 V1)  ersetzt werden. 


Juli 2026

EU: Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht  von mehr als 2.5t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgerüstet sein. 

CH: Es ist zu erwarten, dass die EU‐Regelung zu den über 2.5t‐Fahrzeugen auch für die Schweiz gelten  wird.


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